Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich, Datenschutzerklärung, aktuelle Fassung

1.1 Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend 'Nutzungsbedingungen') regeln das Vertragsverhältnis zwischen der bliks GmbH (nachfolgend 'bliks') und den jeweiligen Unternehmern gemäß § 14 BGB die die Web-basierte Vendoren-Plattform (www.getbliks.com) nutzen möchten (nachfolgend 'Vendoren') sowie den Einzelpersonen die die bliks Handy Applikation nutzen möchten (nachfolgend 'Endnutzer').

1.2. Es gilt darüber hinaus die Datenschutzerklärung.

1.3 Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der Nutzungsbedingungen.

2. Vertragsgegenstand

2.1 bliks bietet auf der Web-basierten Plattform verschiedene Leistungen im Zusammenhang mit dem Entwerfen und Verwalten von Bonuskarten für Vendoren an. Zusätzlich bietet bliks über die Handy Applikation bliks Leistungen im Zusammenhang mit dem Sammeln von digitalen Stempel sowie dem Einlösen voller Bonuskarten für Endnutzer an (nachfolgend 'Leistungen').

2.3 Der Umfang der Nutzung der Web-basierten Plattform kann von Vendoren im Rahmen verschiedener Abos selbst gewählt werden wobei die Nutzung der Handy Applikation für Endnutzer kostenfrei ist.

2.4 bliks ist berechtigt, Änderungen an Inhalten oder Funktionalitäten (z.B. durch Patches, Updates oder Modifikationen) der Leistungen vorzunehmen, die unter Berücksichtigung der Interessen des Vendors zumutbar sind. bliks ist außerdem berechtigt, Teile oder die Gesamtheit seiner Leistungen durch Dritte, insbesondere Subunternehmen, erbringen zu lassen.

2.5 Ein Vendor kann eingeschränkte Leistungen der Web-basierten Plattform ab erfolgreicher Registrierung kostenlos testen. Für den vollen Funktionsumfang muss ein Vendor ein kostenpflichtiges Abo abschließen.

Ein Endnutzer kann die Leistungen der Handy Applikation ab erfolgreicher Registrierung kostenfrei nutzen.

3. Registrierung und deren Voraussetzungen, Vertragsschluss, Nutzungsberechtigung, Testzeitraum, Abschluss eines Abos für Vendoren

3.1 Die vollständige Nutzung der Leistungen setzt die Registrierung als Vendor und den Abschluss eines entsprechenden Abos auf der Plattform voraus. Die Registrierung erfolgt durch die Eröffnung eines Accounts auf der Plattform unter Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen.

3.2 Die Registrierung und der Abschluss eines Abos sind nur unbeschränkt geschäftsfähigen juristischen Personen sowie nur im eigenen Namen und auf eigene Rechnung erlaubt. Als Vendoren dürfen sich nur Unternehmer i.S.d. § 14 BGB registrieren. Die Registrierung als juristische Person oder Personengesellschaft sowie die Verwaltung eines Accounts gemäß Ziffer 3.3 darf nur von Personen vorgenommen werden, die als gesetzliche Vertreter oder sonstiger Berechtigter der juristischen Person oder Personengesellschaft in deren Auftrag und Willen handeln. Zur Verifikation der Berechtigung gemäß vorstehendem Satz wird bliks bei Bedarf weitere Unterlagen (z.B. Prokura, schriftliche Erlaubnis, etc.) beim Vendor anfordern.

3.3 Im Registrierungsformular hat jeder Vendor eine gültige E-Mail-Adresse anzugeben. Durch das Absenden des ausgefüllten Registrierungsformulars gibt er sein Angebot auf Abschluss des Vertrages über die Nutzung der Plattform ab. Nimmt bliks dieses Angebot durch Versand einer Bestätigungsmail an und bestätigt nachfolgend der Vendor seine Registrierung durch Auswahl des in der Bestätigungsmail aufgeführten Codes (Double-Opt-In), kommt zwischen dem Vendor und bliks ein Vertrag über die Nutzung der Plattform zustande (nachfolgend 'Nutzungsvertrag'). Eine Registrierung, die der Vendor nicht innerhalb von einer Woche durch das Anklicken des Aktivierungslinks bestätigt, kann von bliks gelöscht werden.

3.4 Jeder Vendor darf sich nur einmal registrieren. Pro Vendor ist ein Account anzulegen. Ein Account ist nicht übertragbar.

3.5 Bis zum Abschließen eines kostenpflichtigen Abos kann der Vendor die Leistungen in eingeschränkter Funktionalität kostenlos nutzen (nachfolgend 'Testzeitraum'). bliks ist berechtigt den Testzeitraum jederzeit zu beenden oder die Leistungen während des Testzeitraumes weiter zu beschränken. Den vollen Leistungsumfang kann ein Vendor nur im Rahmen eines kostenpflichtigen Vertrages (nachfolgend 'Abo') nutzen. Das Abo kann mit gesonderter Vereinbarung mit bliks abgeschlossen werden.

3.6 Ein Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrags oder eines Abos besteht nicht. bliks behält sich vor, die Registrierung und den Abschluss eines Abos ohne Angaben von Gründen abzulehnen.

3.7 Die bei der Registrierung und im Rahmen des Abschlusses eines Abos abgefragten Daten sind vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Ändern sich die Daten nachträglich, so ist der Vendor verpflichtet, die Angaben umgehend zu aktualisieren. Auf entsprechende Anfrage von bliks hat der Vednor die Daten zu bestätigen.

4. Registrierung und deren Voraussetzungen, Vertragsschluss, Nutzungsberechtigung, Testzeitraum, Abschluss eines Abos für Endnutzer

4.1 Die vollständige Nutzung der Leistungen setzt die Registrierung als Endnutzer voraus. Die Registrierung erfolgt durch die Eröffnung eines Accounts auf der Handy Applikation unter Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen.

4.2 Im Registrierungsformular hat jeder Endnutzer eine gültige E-Mail-Adresse anzugeben. Durch das Absenden des ausgefüllten Registrierungsformulars gibt ein Endnutzer sein Angebot auf Abschluss des Vertrages über die Nutzung der Plattform ab. Nimmt bliks dieses Angebot durch Versand einer Bestätigungsmail an und bestätigt nachfolgend der Endnutzer seine Registrierung durch Auswahl des in der Bestätigungsmail aufgeführten Codes (Double-Opt-In), kommt zwischen dem Endnutzer und bliks ein Vertrag über die Nutzung der Plattform zustande (nachfolgend 'Nutzungsvertrag'). Eine Registrierung, die der Endnutzer nicht innerhalb von einer Woche durch das Anklicken des Aktivierungslinks bestätigt, kann von bliks gelöscht werden.

4.3 Jeder Endnutzer darf sich nur einmal registrieren. Pro Endnutzer ist ein Account anzulegen. Ein Account ist nicht übertragbar.

4.4 Ein Endnutzer kann die Funktionalitäten der Handy Applikation kostenfrei nutzen.

4.5 Ein Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrags besteht nicht. bliks behält sich vor, die Registrierung ohne Angaben von Gründen abzulehnen.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

5.1 Der Abschluss von Abos zur Nutzung des vollen Leistungsumfangs der Web-basierten Applikation ist kostenpflichtig. Für die Abos sind die im Zeitpunkt eines Vertragsschlusses jeweils aktuell geltende Leistungsbeschreibung und die dort genannten Preise für die monatliche bzw. jährliche Vergütung (nachfolgend 'Vergütung') maßgeblich. Dem Vendor können jedoch seitens Dritter Kosten im Zusammenhang mit der Nutzung der Leistungen in Rechnung gestellt werden (z.B. für die Nutzung von Telekommunikationsnetzen); auf solche Kosten hat bliks keinen Einfluss.

5.2 Sämtliche Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, derzeit 19 %.

5.3 Die vom Vendor geschuldete Vergütung ist jeweils zum Anfang des Buchungszeitraumes (monatlich oder jährlich) im Voraus zur Zahlung fällig.

5.4 Die vom Vendor geschuldete Vergütung kann ausschließlich unter Verwendung der von bliks unterstützten Zahlungsarten gezahlt werden. Die unterstützten Zahlungsarten werden auf der Plattform aufgeführt. bliks behält sich vor, einzelne Zahlungsarten gegenüber ausgewählten Vendoren auszuschließen, soweit aufgrund begründeter Anhaltspunkte eine Rücklastschrift bzw. Stornierung der Zahlung oder eine unzureichende Deckung des zu belastenden Bankkontos zu befürchten ist.

6. Einräumung von Nutzungsrechten, Rechte an den Inhalten des Vendors

6.1 Der Vendor räumt bliks das einfache, räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte Nutzungsrecht an den von ihm auf der Plattform eingestellten Inhalten (nachfolgend 'Nutzerinhalte') ein (nachfolgend 'Lizenz'). Hiervon erfasst ist insbesondere das Recht der Vervielfältigung, der Verwendung, des Betreibens, des Kopierens, des öffentlichen Vorführens oder Anzeigens, des Verbreitens, des Modifizierens, des übersetzens und des Erstellens von abgeleiteten Versionen der Verbreitung sowie das Recht der Bearbeitung. bliks ist insbesondere berechtigt, die Nutzerinhalte technisch so zu bearbeiten, aufzubereiten und anzupassen, dass diese auch auf mobilen Empfangsgeräten oder in Services und Softwareapplikationen von Dritten dargestellt werden können.

6.2 Das Lizenz endet, wenn der Vendor seine Inhalte oder seinen Account löscht.

6.3 Der Vendor garantiert, dass er Inhaber der übertragenen Rechte ist und dass es ihm möglich ist, die in Ziffer 6.1 genannten Rechte wirksam einzuräumen. Der Vendor garantiert außerdem, dass die erstellten Inhalte keine Rechte Dritter verletzen, insbesondere Marken-, Wettbewerbs-, Urheber-, Eigentums- oder Persönlichkeitsrechte.

6.4 bliks kann jegliche Inhalte oder Informationen, die vom Vendor auf der Web-basierten Plattform geteilt werden, entfernen, wenn bliks der Ansicht ist, dass sie gegen diese Nutzungsbedingungen oder gegen die bliks Richtlinien verstoßen, oder wenn wir von Rechts wegen dazu verpflichtet sind.

7. Accountnutzung, Geheimhaltung, Sanktionen und Sperrung des Accounts

7.1 Der Vendor oder Endnutzer verpflichtet sich:

  1. keine beleidigenden, gewaltverherrlichenden, diskriminierenden, menschenverachtenden oder verleumderischen Inhalte zu erstellen;

  2. keine pornographischen oder rassistischen Inhalte zu erstellen;

  3. keine Inhalte zu erstellen, die gegen Jugendschutzgesetze oder Strafgesetze verstoßen;

  4. keine Handlungen durchzuführen, die das einwandfreie Funktionieren bzw. Erscheinungsbild der Plattform blockieren, überlasten oder beeinträchtigen könnten (z.B. Denial-of-Service-Attacken oder das Hochladen von Viren oder anderem bösartigen Code);

  5. keine unwahren oder unsachlichen Inhalte zu erstellen;

  6. keine nicht genehmigte kommerzielle Kommunikation (beispielsweise Spam) auf der Plattform zu betreiben;

  7. nicht mittels automatisierter Mechanismen (wie Bots, Roboter, Spider oder Scraper) Inhalte oder Informationen von anderen Vendoren zu erfassen oder auf andere Art auf die Plattform zuzugreifen, sofern nicht die ausdrückliche vorherige Erlaubnis von bliks eingeholt wurde;

  8. keine Anmeldeinformationen einzuholen oder auf einen Account zugreifen, die/das einem anderen Vendoren / Endnutzer gehören/gehört und keine Daten anderer Vendoren / Endnutzer zu erheben, zu nutzen und zu verarbeiten ohne dazu berechtigt zu sein;

  9. keine gesetzlich geschützten Inhalte zu verwenden, ohne dazu berechtigt zu sein;

  10. keine Werbung für ein Unternehmen zu kommerziellen Zwecken vorzunehmen;

  11. oder Links zu solchen Inhalten zu setzen.

7.2 bliks ist berechtigt, Inhalte, die gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen, die gegen die geltenden Regeln der Höflichkeit, der Etikette, der Sachlichkeit und des respektvollen Umgangs miteinander verstoßen oder in sonstiger Weise anstößig und/oder unsachgemäß sind, unwiederbringlich zu löschen. Der Vendor / Endnutzer hat insoweit keinen Anspruch auf Wiedereinstellung bereits gelöschter Inhalte.

7.3 Verstößt der Vendor / Endnutzer gegen die Nutzungsbedingungen oder gesetzliche Vorschriften kann bliks

  1. Inhalte abändern oder löschen;

  2. den Nutzungsvertrag fristlos kündigen;

  3. den Account zeitlich beschränken oder dauerhaft sperren;

  4. dem Vendor / Endnutzer ein Verbot erteilen, sich nach der Löschung seines Accounts unter einem anderen Namen wieder anzumelden.

7.4 Diese Sanktionen kann bliks ohne vorherige Ankündigung und ohne Rücksprache mit dem Vendor / Endnutzer auch gegen dessen ausdrücklichen Willen verhängen.

7.5 bliks kann einen Vendor / Endnutzer endgültig von der Nutzung der Plattform und der Leistungen ausschließen (endgültige Sperre), wenn er insbesondere

  1. falsche Daten angegeben oder eine erforderliche Aktualisierung der Daten nicht vorgenommen hat,

  2. seinen Account unberechtigt überträgt oder

  3. andere Vendoren / Endnutzern oder bliks in erheblichem Maße schädigt, insbesondere die Leistungen missbraucht.

7.6 Eine endgültige Sperre ist auch dann möglich, wenn ein anderer wichtiger Grund vorliegt.

7.7 Nachdem ein Vendor / Endnutzer gesperrt wurde, besteht kein Anspruch auf Wiederherstellung des gesperrten Accounts. Sobald ein Vendor / Endnutzer gesperrt wurde, darf sich dieser Vendor / Endnutzer auch nicht mit einem anderen Account anmelden.

8. Geheimhaltung

8.1 Der Vendor / Endnutzer ist verpflichtet, die Login-Daten, Passwörter, etc. geheim zu halten und seine Zugangsdaten nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben und sich nach jeder Sitzung abzumelden. Erklärungen und Handlungen, die nach einem Login mit dem Passwort und der E-Mail-Adresse des Vendoren / Endnutzers abgegeben bzw. begangen werden, können dem Vendoren / Endnutzer auch dann zuzurechnen sein, wenn er hiervon keine Kenntnis hat. Eine Zurechnung erfolgt insbesondere dann, wenn der Vendor / Endnutzer Dritten (auch Familienangehörigen) vorsätzlich oder fahrlässig Zugang zum Passwort oder dem Account verschafft. Der Vendor / Endnutzer hat bliks unverzüglich zu informieren, sobald er Kenntnis davon erlangt, dass unbefugten Dritten die Zugangsdaten zugänglich und bekannt sind.

8.2 Im Falle eines begründeten Verdachts, dass Zugangsdaten unbefugten Dritten bekannt wurden, ist bliks aus Sicherheitsgründen berechtigt aber nicht verpflichtet, nach freiem Ermessen die Zugangsdaten ohne vorherige Ankündigung selbständig zu ändern bzw. die Nutzung des Accounts zu sperren. bliks informiert den Vendor / Endnutzer hierüber unverzüglich und teilt auf Anforderung innerhalb angemessener Frist neue Zugangsdaten mit. Der Vendor / Endnutzer hat keinen Anspruch darauf, dass die ursprünglichen Zugangsdaten wieder hergestellt werden.

9. Laufzeit und Kündigung des Nutzungsvertrags

9.1 Der Nutzungsvertrag beginnt mit der Registrierung und hat eine unbegrenzte Laufzeit. Der Vendor kann den Nutzungsvertrag jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen kündigen. Hat der Vendor vor der Kündigung des Nutzungsvertrages ein Abo abgeschlossen, wird die Kündigung nicht wirksam, bevor das Abo vollständig durchgeführt, aufgehoben oder in sonstiger Weise beendet worden ist. Im Falle einer Kündigung wird der Account so lange aufrechterhalten, wie dies für die Abwicklung abgeschlossener Abos erforderlich ist.

9.2 Das Abo beginnt im Falle der monatlichen Laufzeit mit Abschluss des Abos und wird für die Dauer von einem Monat abgeschlossen. Es verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat, wenn es nicht fristgemäß gekündigt wird.

9.3 Der Vendor und bliks können das Abo mit den in der Leistungsbeschreibung genannten Fristen kündigen.

9.4 Der Nutzungsvertrag kann von bliks jederzeit mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden. Hat der Vendor vor der Kündigung des Nutzungsvertrages ein Abo abgeschlossen, wird die Kündigung nicht wirksam, bevor das Abo vollständig durchgeführt, aufgehoben oder in sonstiger Weise beendet worden ist. Im Falle einer Kündigung wird der Account so lange aufrechterhalten, wie dies für die Abwicklung abgeschlossener Abos erforderlich ist. Das Recht zur Sperrung eines Vendor - oder Endnutzerkontos nach Ziffer 7 bleibt hiervon unberührt.

9.5 Ungeachtet der vorstehenden Regelung kann bliks das Abo ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Vendor für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Vergütung bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Vergütung in Höhe eines Betrags, der die Vergütung für zwei Monate erreicht, in Verzug ist.

9.6 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

9.7 Jede Kündigung bedarf der Textform. Für die Kündigungserklärung genügt eine E-Mail an hello@getbliks.com.

10. Abwicklung nach Kündigung

Die vom Vendor / Endnutzer hinterlegten personenbezogenen Daten und der Account werden von bliks mit Beendigung des Nutzungsvertrages gelöscht. Sofern bliks verpflichtet ist, Daten aus gesetzlichen oder sonstigen Gründen aufzubewahren, darf bliks die Daten alternativ auch sperren; mit Entfallen der Befugnis werden die Daten von bliks gelöscht.

11. Verfügbarkeit

11.1 bliks gewährleistet eine Erreichbarkeit der Leistungen zu 99 % im Monatsmittel. Nicht berücksichtigt werden dabei planbare Wartungszeiten und Ausfallzeiten, die nicht auf einer Pflichtverletzung von bliks beruhen, etwa Angriffe auf Systeme von bliks durch Dritte, unverschuldete Ausfälle von Hardware oder Fälle höherer Gewalt, sowie damit zusammenhängende unplanbare Wartungsarbeiten. Durch Wartungsarbeiten, Weiterentwicklung oder Störungen können die Nutzungsmöglichkeiten eingeschränkt oder zeitweise unterbrochen werden. Dadurch kann es unter Umständen auch zu Datenverlusten kommen.

11.2 Planbare Wartungsarbeiten finden regelmäßig in der Zeit zwischen 23 Uhr und 6 Uhr statt und werden mindestens 4 Stunden vorher im Account gegenüber dem Vendor angekündigt. Planbare Wartungsarbeiten werden in einem Kalendermonat die Erreichbarkeit der Leistungen für maximal 10 Stunden beeinträchtigen.

11.3 bliks erbringt die Leistungen einzig auf der Plattform bzw. auf der Handy Applikation. Fehler oder Störungen außerhalb des Einflussbereichs von bliks unterfallen nicht der Leistungspflicht von bliks. Der Vendor bleibt bei nicht in der Sphäre von bliks liegenden Fehlern oder Störungen zur Zahlung der entsprechenden Vergütung verpflichtet.

11.4 Dem Vendor obliegt es, eine ausreichend dimensionierte Hard- und Softwareumgebung zur Nutzung der Leistungen bei sich zu schaffen, aufrechtzuerhalten, zu bedienen und ggf. zu aktualisieren.

12. Datenschutz

12.1 Die vom Vendor / Endnutzer im Rahmen der Inanspruchnahme der Leistungen freiwillig mitgeteilten personenbezogenen Daten werden von bliks ausschließlich unter Beachtung der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Telemediengesetzes (TMG) und der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verwendet.

13. Haftungsbeschränkungen

13.1 Vorbehaltlich der weiteren Regelungen dieser Ziffer 13 haftet bliks nur, wenn und soweit bliks, seinen gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten, Mitarbeitern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Falle des Schuldnerverzugs von bliks oder der von bliks zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung sowie im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten) haftet bliks jedoch für jedes eigene schuldhafte Verhalten oder das seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten, Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Als wesentliche Vertragspflichten werden dabei abstrakt solche Pflichten bezeichnet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vendor / Endnutzer regelmäßig vertrauen darf.

13.2 Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von bliks, seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten, Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, ist die Haftung von bliks der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.

13.3 Die in den vorstehenden Ziffern 13.1 und 13.2 geregelten Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle der übernahme ausdrücklicher Garantien, bei Ansprüchen wegen fehlender zugesicherter Eigenschaften und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen. Die in Ziffer 13.2 geregelten Haftungsbeschränkungen gelten ferner im Falle eines Schuldnerverzugs von bliks nicht für Ansprüche auf Verzugszinsen, auf die Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB sowie auf Ersatz des Verzugsschadens, der in den Rechtsverfolgungskosten begründet ist.

13.4 Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von den Regelungen dieser Ziffer 13 unberührt.

14. Online-Streitbeilegung

bliks weist hiermit auf die Online-Streitbeilegungs-(OS)-Seite der Europäischen Kommission mit folgendem Link hin: https://ec.europa.eu/consumers/odr/

bliks ist für die Inhalte dieser Seite oder auch die Möglichkeit der Durchführung des Beschwerdeverfahrens über diese Seite nicht verantwortlich.

15. Abtretung von Ansprüchen

15.1 Der Vendor ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von bliks berechtigt, Forderungen aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zu bliks abzutreten; § 354a HGB bleibt unberührt.

15.2 Soweit nicht abweichend im Einzelfall geregelt, ist keine Partei berechtigt, gegen Ansprüche einer anderen Partei aus dieser Vereinbarung aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich einer Verpflichtung aus der Geschäftsbeziehung geltend zu machen, es sei denn, die Ansprüche der jeweiligen Partei, die ein Recht zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung geltend macht, sind entscheidungsreif und unbestritten oder durch die andere Partei anerkannt oder durch rechtskräftige Entscheidung eines zuständigen Gerichts oder Schiedsgerichts festgestellt worden, Diese Einschränkung gilt nicht für synallagmatische, d.h. gegenseitig voneinander abhängige Ansprüche.

16. Ausschluss fremder AGB, Sprache, Vertragstext, anwendbares Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort

16.1 Die Geltung allgemeiner Vertrags- oder Geschäftsbedingungen des Vendors / Endnutzers wird ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn bliks den Bedingungen des Vendors / Endnutzers nicht ausdrücklich widersprochen hat und/oder Leistungen widerspruchslos erbringt.

16.2 Die Registrierung, Anmeldung und sämtliche Vertragsschlüsse zwischen dem Vendor / Endnutzer und bliks erfolgen ausschließlich in deutscher Sprache. Die Vertragssprache ist Deutsch.

16.3 Sämtliche Vertragstexte sind dem Vendor / Endnutzer auf der Plattform lediglich in der aktuellen Fassung zugänglich.

16.4 Diese Nutzungsbedingungen und der darin geregelte Nutzungsvertrag unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

16.5 Ist der Vendor ein Kaufmann im Sinne des Handelsrechts, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, dann ist der Sitz von bliks der ausschließliche Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den Nutzungsbedingungen. Im übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

16.6 Gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 Abs. 1 BGB ist Erfüllungsort der Sitz von bliks.

17. Änderung dieser Nutzungsbedingungen

17.1 Änderungen dieser Nutzungsbedingungen bedürfen der Textform. Nebenabreden bestehen nicht.

17.2 bliks behält sich das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern, es sei denn, die Änderung ist für den Vendoren / Endnutzer nicht zumutbar. bliks wird den Vendor / Endnutzer über Änderungen der Nutzungsbedingungen unverzüglich per E-Mail benachrichtigen. Widerspricht der Vendor / Endnutzer der Geltung der geänderten Nutzungsbedingungen nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Empfang der geänderten Nutzungsbedingungen, gelten die geänderten Nutzungsbedingungen als vom Vendor / Endnutzer angenommen.

17.3 Sofern eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

Stand: April 2021